Rechtsprechung
   BGH, 31.07.1980 - 2 StR 317/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,810
BGH, 31.07.1980 - 2 StR 317/80 (https://dejure.org/1980,810)
BGH, Entscheidung vom 31.07.1980 - 2 StR 317/80 (https://dejure.org/1980,810)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80 (https://dejure.org/1980,810)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,810) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsatz des fairen Verfahrens - Strafschärfung aufgrund der vorläufigen Einstellung des Verfahrens unterliegenden Taten - Verurteilung des Angeklagten wegen der vorläufigen Einstellung des Verfahrens unterliegenden Taten vor Wiederaufnahme des Verfahrens - Vorläufige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 100
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.10.1978 - 4 StR 549/78

    Strafbemessung: Lebensführungsschuld

    Auszug aus BGH, 31.07.1980 - 2 StR 317/80
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Umstände der unter die Einstellung fallenden Tatkomplexe prozeßordnungsgemäß festgestellt sind - diese Voraussetzung ist im vorliegenden Fall erfüllt - und außerdem der Angeklagte ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, daß trotz der Einstellung sein Verhalten hinsichtlich der anderen Taten strafschärfend berücksichtigt werden kann (vgl. BGH Beschl. v. 19. Oktober 1978 - 4 StR 549/78 -).
  • VG Mainz, 09.08.2018 - 1 K 1404/17

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Maßnahme; Zeitpunkt für die Beurteilung

    Zudem kann das aus dem Verfahren ausgeschiedene Verhalten trotz der Beschränkung der Strafverfolgung - nach einem entsprechenden Hinweis - grundsätzlich strafschärfend berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80 -, Rn. 4; Beschluss vom 19. Oktober 1978 - 4 StR 549/78 -, juris, Rn. 2).
  • BGH, 07.04.1995 - 2 StR 118/95

    Zuviele Kunden - § 22 StGB, 'Jetzt geht es los'; § 154 Abs. 2 StPO,

    Zwar dürfen Taten, deretwegen das Verfahren vorläufig eingestellt worden ist, bei der Strafzumessung erschwerend berücksichtigt werden; doch setzt dies - abgesehen vom prozessualen Erfordernis eines entsprechenden Hinweises - stets voraus, daß der Tatrichter sie prozeßordnungsgemäß festgestellt hat (st. Rspr., BGH NStZ 1981, 100; BGHR StPO § 154 Abs. 1 Hinweispflicht 1; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 41. Aufl. § 154 a Rdn. 2; KK-Schoreit, 3. Aufl. § 154 Rdn. 48; Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 154 Rdn. 56).
  • BGH, 21.09.1988 - 3 StR 358/88

    Wahlweise Verurteilung wegen Betrugs oder wegen Diebstahls - Gewahrsamsbruch des

    Eine strafschärfende Berücksichtigung des Gebrauchs einer wertlosen Urkunde (UA S. 15) ist dann nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter hiermit zum Ausdruck bringen wollte, daß es sich um eine gefälschte Urkunde handelte, und der Angeklagte auf die Möglichkeit der strafschärfenden Verwertung des ausgeschiedenen Verfahrensstoffs hingewiesen worden war (vgl. BGHSt 30, 147 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]; BGH NStZ 1981, 100).
  • BGH, 01.06.1981 - 3 StR 173/81

    Vertrauen des Angeklagten auf Nichtverwertung von aus der Strafverfolgung

    Da der Vorwurf der sexuellen Nötigung "gemäß §§ 154, 154 a StPO" (richtig: § 154 a StPO) von der Verfolgung ausgenommen worden ist, konnte das ihm zugrunde liegende Verhalten auch im Rahmen der Strafzumessung nicht mehr gegen den Angeklagten verwertet werden (BGH, Urteil vom 26. Januar 1968 - 4 StR 286/67; Beschluß vom 14. Juli 1972 - 2 StR 301/72; Beschluß vom 24. August 1977 - 2 StR 349/77 - bei Holtz MDR 1977, 982 und 1978, 110; Beschluß vom 19. Oktober 1978 - 4 StR 549/78; Beschluß vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 437/79; Beschluß vom 11. Februar 1980 - 3 StR 510/79 = GA 1980, 311 mit Anmerkung Rieß; Beschluß vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80 = NStZ 1981, 100; Beschluß vom 27. August 1980 - 2 StR 450/80 = NStZ 1981, 22 L; Beschluß vom 27. November 1980 - 2 StR 631; Beschluß vom 30. Dezember 1980 - 3 StR 490/80; Beschluß vom 11. März 1981 - 2 StR 715/80).

    Anders wäre es gewesen, wenn es ihn ausdrücklich darauf hingewiesen hätte, daß sein aus dem Verfahren ausgeschiedenes Verhalten trotz der Beschränkung der Strafverfolgung strafschärfend berücksichtigt werden könne (BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1978 - 4 StR 549/78; Beschluß vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80 = NStZ 1981, 100; Beschluß vom 11. März 1981 - 2 StR 715/80).

  • BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 647/93

    Gesetzlicher Richter und Vorlagepflicht an den Großen Senat des BGH -

    Unterschiede in der Beurteilung der Ausgangsfrage dahingehend, ob bereits eine Verfügung der Staatsanwaltschaft oder nur ein Beschluß des Gerichts nach den §§ 154, 154a StPO den Vertrauenstatbestand begründet (vgl. dazu BGHSt 30, 147 [3. Strafsenat]; BGHSt 31, 302 [2. Strafsenat]; BGH, NStZ 1981, 100 ; NStZ 1983, 20 ; NStZ 1984, 20 [jeweils 2. Strafsenat]) oder ob das Vertrauen nur dort verletzt sein kann, wo der Angeklagte durch die nach den §§ 154, 154a StPO ergangene Entscheidung in eine Lage versetzt worden ist, die sein Verteidigungsverhalten beeinflussen konnte (BGH, NJW 1985, 1479 [1. Strafsenat]; BGHR, § 154 Abs. 1 StPO Hinweispflicht 1 [1. Strafsenat]; StV 1988, 191 [4. Strafsenat]; BGH, NStZ 1992, 225 [1. Strafsenat]), wirken sich letztlich nicht aus, weil beide Meinungen - die des 2. und 3. Strafsenats unter Heranziehung der Beruhensregel - zu den gleichen Ergebnissen kommen.
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verwertung von Tatteilen -

    So darf nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus ausgeschiedenen Taten oder Tatteilen nur dann ein Strafschärfungsgrund hergeleitet werden, wenn der unter die Einstellung oder Beschränkung fallende Tatkomplex prozeßordnungsgemäß festgestellt und der Angeklagte ausdrücklich auf die Möglichkeit der strafschärfenden Verwertung hingewiesen wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80 = NStZ 1981, 10; 27. August 1980 - 2 StR 450/80; 11. März 1981 - 2 StR 715/80; 11. Juni 1981 - 3 StR 173/81 = BGHSt 30, 147 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]; 12. Januar 1982 - 1 StR 320/81).
  • BGH, 18.09.1987 - 2 StR 350/87

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags - Rügerecht hinsichtlich der

    Diese Pflicht ergibt sich - wie das der Bundesgerichtshof bereits für vergleichbare Hinweispflichten (etwa bei einem Abrücken von der zugesagten Wahrunterstellung, vgl. BGHSt 32, 44, 42 f [BGH 06.07.1983 - 2 StR 222/83], oder bei einer Verwertung des nach §§ 154, 154 a StPO ausgeschiedenen Verfahrensstoffes, vgl. BGH NStZ 1981, 100; BGH Strafverteidiger 1982, 523; 1985, 221) bejaht hat - aus dem Gebot des fairen Verfahrens.
  • BGH, 30.11.1990 - 2 StR 230/90

    Anforderungen an Absehen der Verfolgung von Straftaten - Affektiver

    Soll das Verhalten des Angeklagten vor oder nach der Tat bei der Strafzumessung zu seinem Nachteil berücksichtigt werden, muß es allerdings, wie jeder für die Strafzumessung erhebliche Umstand, im Strengbeweis festgestellt sein (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 1981, 100) und zur Überzeugung des Tatrichters feststehen (st. Rspr.; vgl. BGH StV 1987, 243; 1985, 146; 1985, 5; 1984, 464; 1984, 69).
  • BGH, 05.04.1989 - 2 StR 557/88

    Fortwirkung von Gewalteinwirkungen führt zur (konkludenter) Drohung

    Zu Recht macht die Revision zwar mit der Verfahrensrüge geltend, daß das Landgericht einen Teil des in der Anklage erhobenen Vorwurfs, den es in der Hauptverhandlung gemäß § 154 a Abs. 2 StPO eingestellt hat, bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten verwertet hat, ohne ihn zuvor auf die Möglichkeit dieser Verwertung hingewiesen zu haben (vgl. BGHSt 30, 197; BGH NStZ 1981, 100; 1983, 20).
  • BGH, 18.11.1993 - 1 StR 315/93

    Zulässigkeit der Zurückweisung eines Beweisantrags durch den Vorsitzenden -

    Er wird ferner darauf Bedacht nehmen müssen, daß gemäß §§ 154, 154 a StPO von der Strafverfolgung ausgeschiedene Taten oder Tatteile nicht ohne weiteres zum Nachteil der Angeklagten berücksichtigt oder sonst verwertet werden dürfen (vgl. etwa BGHSt 31, 302; BGH NStZ 1981, 100; 1982, 40; 1983, 20; NJW 1985, 1479).
  • BGH, 16.11.1993 - 1 StR 626/93

    Uneingeschränkte Verwertung von ausgeschiedenem Prozessstoff - Voraussetzungen

  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 413/85

    Strafschärfende Wertung des Nachtatverhaltens bei Rechtsfeindschaft,

  • OLG Zweibrücken, 11.02.2000 - 1 Ss 30/00

    Beschränkung der Revision auf Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 11.03.1981 - 2 StR 715/80

    Strafbemessung: Heranziehung eingestellter Tatteile

  • BGH, 01.12.1992 - 5 StR 559/92
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht